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BGB § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
[ Auszug: (1) Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Gemeinschaft nach Bruchteilen ] [ BGB Gleiche Anteile ] [ BGB Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis ] [ BGB Gemeinschaftliche Verwaltung ] [ BGB Verwaltung und Benutzung durch Beschluss ] [ BGB Wirkung gegen Sondernachfolger ] [ BGB Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände ] [ BGB Lasten- und Kostentragung ] [ BGB Aufhebungsanspruch ] [ BGB Ausschluss der Aufhebung im Todesfall ] [ BGB Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger ] [ BGB Teilung in Natur ] [ BGB Teilung durch Verkauf ] [ BGB Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen ] [ BGB Berichtigung einer Gesamtschuld ] [ BGB Berichtigung einer Teilhaberschuld ] [ BGB Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber ] [ BGB Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs ]